Allgemeine Geschäftsbedingungen der Book Bash UG über Ticketing und Durchführung des Book Bash Festivals
Zur Verwendung gegenüber den Teilnehmern (Besucher-AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Besucher-AGB“) regeln das Vertragsverhältnis der Book Bash UG (nachfolgend: „Veranstalterin“), als Veranstalterin des Book Bash Festivals (nachfolgend. „Veranstaltung“) zu ihren Veranstaltungsteilnehmern. 1.2 Mit dem Erwerb der Eintrittskarte (nachfolgend „Ticket") wird zwischen der Veranstalterin und dem Erwerber des Tickets (nachfolgend „Teilnehmer") einerseits ein Kaufvertrag über das Ticket (Ticketkaufvertrag) und andererseits ein Vertrag über den Besuch der Veranstaltung (Besuchervertrag) geschlossen. 1.3 Die nachstehenden Besucher-AGB gelten daher für den Besuch der in vorstehender Ziffer 1.1 und 1.2 dieser Besucher-AGB benannten Veranstaltung und damit für das Rechtsverhältnis zwischen der Veranstalterin und dem Ticketerwerber bzw. dem Teilnehmer. Die Besucher-AGB sind Bestandteil des Besuchervertrages, der durch den Erwerb von Tickets zwischen der Veranstalterin und den Teilnehmern zustande kommt. 1.4 Die Leistungen und Pflichten der Veranstalterin sind in elektronischer Form der jeweiligen Veranstaltungsankündigung zu entnehmen. Änderungen bleiben der Veranstalterin vorbehalten. Es gelten Ziffern 10.3 und 10.4 dieser AGB.
2. Vertragsschluss, Ticketerwerb und -vertrieb 2.1 Etwaige Internetseiten und andere Werbung und Hinweise der Veranstalterin auf Veranstaltungen und Tickets enthalten kein Angebot zum Vertragsschluss, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Teilnehmer. Änderungen werden von der Veranstalterin unverzüglich öffentlich bekannt gegeben. 2.2 Die Veranstalterin veräußert die Tickets für ihre Veranstaltung selbst über eine ausgelagerte (Vor-)Verkaufsstelle. 2.3 Die Veräußerung von Tickets nach vorstehender Ziffer 2.2 erfolgt über die Webseite https://infield.live/festivals/book-bash-festival/ (nachfolgend „Ticketshop“). Der Ticketshop wird nicht von der Veranstalterin selbst, sondern von einem externen Dienstleister betrieben. Die Tickets werden dort jedoch im Namen und auf Rechnung der Veranstalterin (in Stellvertretung) vertrieben. Der Ticketkaufvertrag kommt demnach zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin zustande.Die Veranstalterin wird bei der Bestell- und Zahlungsabwicklung durch den externen Dienstleister Höme (nachfolgend: „externer Dienstleister“) unterstützt. Der Ticketvertrieb, die Tickets selbst oder andere Angebote werden daher mit Zusätzen wie "powered by Höme" und/oder mit von Höme betriebenen Diensten wie „infield“ gekennzeichnet und unter diesen Plattformen des externen Dienstleisters für die Veranstalterin angeboten. Zwischen dem Teilnehmer und dem externen Dienstleister kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande. Der externe Dienstleister nimmt alle Leistungen gegenüber den Teilnehmern nur in Stellvertretung für die Veranstalterin war. 2.4 Die Veranstaltungswebseite https://www.bookbash.de/ beinhaltet die für den Vertragsschluss maßgebliche Veranstaltungsankündigung. Die Veranstaltungsankündigung unterliegt dem Vorbehalt der Programmänderung. 2.5 Für die Veranstaltung werden Mehrtageskarten (für die gesamte Veranstaltungsdauer in verschiedenen Kategorien (Pre-Sale Ticket, Early Bird Ticket, Reguläres Ticket sowie Late Ticket) verkauft. Zudem werden gesonderte Campingtickets verkauft für Übernachtungen entweder in eigens mitgebrachten Zelten oder in von der Veranstalterin bereitgestellten Zelten. Einzelheiten hierzu finden sich auf der Veranstaltungswebseite. 2.6 Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Vertragsschluss mit der Veranstalterin. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Veranstalterin den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen durch den Teilnehmer und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für die Veranstaltung) abhängig machen kann. Die Veräußerung von Tickets erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit der freien Plätze. Die Verfügbarkeit der Tickets legt die Veranstalterin fest. Die Veranstalterin und der externe Dienstleister (als Vertreter der Veranstalterin für den Ticketvertrieb) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Teilnehmer ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen. 2.7 Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein von der Veranstalterin festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Teilnehmer zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Teilnehmer vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die von dem externen Dienstleister jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen. 2.8 Mit der Buchung des Teilnehmers durch Anfrage eines Tickets im Ticketshop gibt er gegenüber der Veranstalterin ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Grundlage des Vertragsangebotes des Teilnehmers ist die Veranstaltungsankündigung der Veranstalterin auf der Veranstaltungs-webseite. Gibt der Teilnehmer sein Angebot über diesen vorbezeichneten Vertriebswege ab, wird zunächst die Verfügbarkeit der gewünschten Tickets geprüft.Die Annahme des Vertragsangebotes des Teilnehmers erfolgt seitens der Veranstalterin, bzw. ihres externen Dienstleisters, durch Übersendung einer Transaktionsbestätigung oder Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID. Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Teilnehmer nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung. 2.9 Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert die Veranstalterin oder der externe Dienstleister den Teilnehmer hierüber. Die Veranstalterin oder der externe Dienstleister können entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.
3. Form der Tickets 3.1 Sofern nichts Abweichendes durch die Veranstalterin oder den externen Dienstleister kommuniziert wird, erhält der Teilnehmer von dem externen Dienstleister eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets sind: pdfs (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet, infield App Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung allein (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung. 3.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Ticket nach Übergabe oder Zugang auf seine Richtigkeit im Hinblick auf (ggf. Anzahl,) Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an die Veranstalterin oder den externen Dienstleister zu erfolgen. 3.3 Die Übertragung des Eigentums an den Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Teilnehmer erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen. 3.4 Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Teilnehmer wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Die Veranstalterin oder ihr externen Dienstleister sind dazu berechtigt, die Angaben des Teilnehmers durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).
4. Bezahlung über Zahlungsdienstleister „STRIPE“ 4.1 Die Zahlung des Teilnehmers wird ausschließlich über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend “STRIPE”) und dessen Zahlungssystem STRIPE Checkout (einsehbar unter: https://stripe.com/de/legal/consumer) unter Geltung der Datenschutzrichtlinie von STRIPE abgewickelt (einsehbar unter: www.stripe.com/de/privacy). Der Teilnehmer kann zwischen verschiedenen Zahlungsmitteln, wie Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express, Discover, Diners Club, China UnionPay), Apple Pay, Google PayPayPal, Giropay, etc., wählen. Eine Änderung, Ergänzung und der Wegfall von bestimmten Zahlungsmitteln bleiben ausdrücklich vorbehalten. 4.2 Soweit der Zahlungsdienst „PayPal” angeboten wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, wobei sich PayPal hierzu auch der Dienste dritter Zahlungsdienstleister bedienen kann. 4.3 Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via STRIPE ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen. 4.4 Für Zahlungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters, der alleiniger Zahlungsempfänger ist. Weder die Veranstalterin noch der externe Dienstleister nehmen Zahlungen des Teilnehmers entgegen.
5. Rechte und Pflichten in Bezug auf den Ticketkauf 5.1 Sämtliche für die Veranstaltung relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die die Kaufentscheidung eines Teilnehmers vernünftigerweise beeinflussen könnten), werden durch die Veranstalterin oder den externen Dienstleister kommuniziert. Diese Informationen finden sich auf der Veranstaltungswebseite und dem Ticketshop. 5.2 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Die Veranstalterin kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an der Veranstaltung verweigern bzw. beenden. 5.3 Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen der Veranstalterin (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann die Veranstalterin oder der externe Dienstleister vor oder während der Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Teilnehmer das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen. 5.4 Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind der Veranstalterin und dem externen Dienstleister durch den Teilnehmer unverzüglich mitzuteilen. 5.5 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung und die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit. 5.6 Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote der Veranstalterin, die über den externen Dienstleister angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein die Veranstalterin verantwortlich ist und der externe Dienstleister in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. Den externen Dienstleister trifft keine Pflicht, die Veranstalterin betreffend ihre Pflichten gegenüber Teilnehmern zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. Den externen Dienstleister trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen der Veranstalterin auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter des externen Dienstleisters im Auftrag als Vertreter der Veranstalterin tätig werden oder die Veranstalterin von dem externen Dienstleister zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt. 5.7 Der Teilnehmer nimmt ferner zur Kenntnis, dass der externe Dienstleister keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der seiner bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der seiner Services übernimmt der externe Dienstleister keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner Dienste des externen Dienstleisters kommen kann. 5.8 Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind nur Personen ab 18 Jahren berechtigt.
6. Geltungsbereich von Tickets 6.1 Tickets sind Inhaberpapiere. Die Veranstalterin erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber demjenigen Teilnehmer, der Inhaber des Tickets ist. Bei personifizierten Tickets erbringt die Veranstalterin die Leistung gegenüber demjenigen, der in dem Ticket namentlich genannt ist. 6.2 Tickets sind ausschließlich gültig für die auf dem Ticket bezeichnete Veranstaltung und berechtigen zum einmaligen Zugang zu der ausgewiesenen Veranstaltung. 6.3 Tickets können grundsätzlich, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, vor Besuch der Veranstaltung an Dritte nach Maßgabe von Ziffer 7 der Besucher-AGB abgegeben werden. Da es sich bei den Tickets um personalisierte Tickets handelt, muss die Umbuchung bei der Veranstalterin geltend gemacht werden. Zudem fällt für die Umbuchung auf einen Dritten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € an.
7. Weitergabe von Tickets 7.1 Zur Vermeidung von Störungen der Veranstaltung und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen liegt es im Interesse der Veranstalterin die Weitergabe von Tickets zu beschränken. Dem Teilnehmer ist es daher nicht gestattet:a) Tickets zu einem höheren als dem ursprünglichen Verkaufspreis zu veräußern,b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die Veranstalterin gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, c) Tickets entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem Hausverbot für die Veranstaltungen durch die Veranstalterin belegt sind.d) Tickets in den Räumen/ auf den Flächen der Veranstalterin zum Weiterverkauf anzubieten. 7.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, das zu dem Teilnehmer bestehende Rechtsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer gegen vorstehende Ziffer 7.1 verstößt. Die Veranstalterin wird das Ticket in diesem Fall sperren und dem Teilnehmer den Zutritt zur Veranstaltung verweigern. 7.3 Die Veranstalterin ist berechtigt, von Teilnehmern, die unter Verstoß vorstehende Ziffer 7.1 Tickets weitergeben und/oder anbieten, für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,- Euro zu verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Weitergehende Schadensersatz-ansprüche bleiben hiervon unberührt.
8. Stornoversicherung für Tickets ohne zusätzliche Kosten 8.1 Die Möglichkeit zur Stornierung von Tickets gilt ausschließlich für Tickets, die den Zugang zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigen. Andere Produkte im Shop des externen Dienstleisters wie Merchandise, Ticket-Merch-Bundles, Unterkünfte oder zusätzliche Add-Ons, sind von der Stornoversicherung ausgeschlossen. 8.2 Mit dem Erwerb eines nach Ziff. 8.1 stornierbaren Tickets, ist das Ticket automatisch bei dem Versicherer Tryg Forsikring A/S, Niederlassung Tryg Deutschland, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, versichert („Versicherer“). Im Zeitpunkt des Kaufs erhält der Versicherer ausschließlich pseudonymisierte Informationen über die Bestellung, die keine Rückschlüsse auf Identität des Teilnehmers als Ticketkäufer ermöglichen („Käufer-ID-Nummer“). 8.3 Der Erwerb eines Tickets nach Ziff. 8.1 berechtigt den Teilnehmer dazu, sein erworbenes Ticket bis 8 Tage vor der Veranstaltung bei Vorliegen der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers festgelegten Voraussetzungen (einsehbar unter: https://infield.live/avb-tryg/) zurückgeben zu können und den Kaufpreis erstattet zu bekommen („Ticketrückerstattung“). Zu diesem Zweck hat der externe Dienstleister mit dem Versicherer im eigenen Namen eine Gruppenversicherung abgeschlossen, die den Teilnehmer im Rahmen eines Vertrags zu Gunsten Dritter eine Ticketrückerstellung ermöglicht („Stornoversicherung“). Danach werden weder die Veranstalterin noch der Teilnehmer Vertragspartner des Versicherers. Versichert ist durch die Stornoversicherung der Ticketpreis für die im Ticket angegebene Veranstaltung. Dem Teilnehmer entstehen durch die Storno-versicherung keine zusätzlichen Kosten. 8.4 Sofern die Voraussetzungen für eine Ticketrückerstattung vorliegen, kann der Teilnehmer unter folgendem Link (https://infield.live/support) die Ticketrückerstattung unter der Angabe der Gründe für die Ticketrückgabe beantragen. Eine Ticketrückerstattung kann nur erfolgten, wenn der Teilnehmer der Weitergabe seiner persönlichen Daten, inklusive seiner Kontoverbindung, an den Versicherer nach gesonderter Aufforderung durch den externen Dienstleister zustimmt sowie die folgende Datenschutzerklärung des Versicherers akzeptiert (https://infield.live/datenschutzerklaerung-tryg/), um den Versicherer in die Lage zu versetzen, die zuvor im Rahmen des Ticketerwerbs erhaltene Käufer-ID-Nummer dem konkreten Teilnehmer zuordnen zu können. Mit der Bestätigung über die Stornierung des Tickets erlischt für den Teilnehmer jedes Recht an dem erworbenen Ticket. Der gezahlte Ticketkaufpreis wird dem Teilnehmer, sofern die Voraussetzungen für eine Ticketrückerstattung vorliegen, innerhalb von 7 Werktagen auf das von ihm angegebene Konto durch den Versicherer erstattet.
9. Widerruf, sonstige Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe, Umtausch Sofern kein Fall nach vorstehender Ziff. 8 Anwendung findet, besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen. Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann, mit Ausnahme einer Ticketrückerstattung nach Ziff. 8, nicht rückgängig gemacht werden.
10. Ausfall/Absage, Verlegung und Abbruch der Veranstaltung 10.1 Ausfall wegen höherer GewaltWenn die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt ausfällt, kann jede Vertragspartei den Rücktritt vom Vertrag erklären. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Jede Vertragspartei trägt ihre bis dahin getätigten Aufwendungen selbst. Bei höherer Gewalt handelt es sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung um ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis.Diese Klausel entfaltet ihre Wirkung nicht in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Eine Klausel zu höherer Gewalt kann ihre Wirkung nur für Ereignisse entfalten, die für die Vertragspartner bei Vertragsschluss unvorhersehbar und nicht erkennbar waren. 10.2 VeranstaltungsabbruchIm Falle eines Veranstaltungsabbruchs hat der Teilnehmer einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, wenn der Abbruch in der ersten Hälfte der Veranstaltung erfolgt und die Veranstalterin den Abbruch zu vertreten hat. Die Betroffenheit vom Veranstaltungsabbruch ist durch Vorlage oder Einsendung des Original-Tickets nachzuweisen und innerhalb von 14 Tagen nach dem Veranstaltungsabbruch gegenüber der Veranstalterin geltend zu machen. Die Veranstalterin haftet im Falle des Veranstaltungsabbruchs nach Maßgabe der Ziffer 11 der Besucher-AGB. 10.3 Zeitliche/ räumliche VerlegungDie Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Veranstaltung räumlich und/oder zeitlich im Interesse der Durchführbarkeit der Veranstaltung zu verlegen.a) Die Veranstalterin ist zu einer zeitlichen und/oder räumlichen Verlegung berechtigt, wenn behördliche Vorgaben eine Durchführung der Veranstaltung zum eigentlich geplanten Zeitpunkt unmöglich machen oder ein anderweitiger wichtiger Grund vorliegt, den die Veranstalterin nicht zu vertreten hat (bspw. erhebliche Unwetterschäden oder Baumaßnahmen an der Veranstaltungslocation). b) Zeitliche Verlegung bedeutet, dass die geplante Veranstaltung mit demselben Leistungsinhalt und -umfang zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt stattfindet.c) Räumliche Verlegung bedeutet das Ausweichen von der ursprünglich geplanten Veranstaltungslocation auf einen anderen, vergleichbaren Ort. Vergleichbar meint räumliche Nähe zur ursprünglichen Veranstaltungslocation sowie von der Ausstattung und den generellen örtlichen Gegebenheiten ähnlich. 10.4 Folgen zeitlicher oder räumlicher Verlegunga) Bei zeitlicher und/oder räumlicher Verlegung der Veranstaltung wird abweichend von Ziffer 9 gegen Vorlage des Tickets grundsätzlich der Ticketpreis erstattet, abzüglich der Bearbeitungsgebühr i.H.v. 3,50 €. b) Bei zeitlicher und/oder räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Ticketrückgabe jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsort und/oder der neue Veranstaltungstermin dem Teilnehmer unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist. Der Teilnehmer trägt die Beweislast dafür, dass ihm die räumlich und/oder zeitliche Verlegung unzumutbar ist.c) Eine räumliche Verlegung berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt von dem Vertrag und zur Erstattung des Ticketpreises, sofern die Veranstalterin die räumliche Verlegung nicht zu vertreten hat, insbesondere wenn die räumliche Verlegung aus Gründen des Infektionsschutzes, der allgemeinen Sicherheit für Leib und Leben und/oder einer behördlichen Verfügung erfolgen muss.d) Wird eine Veranstaltung räumlich an einen neuen Veranstaltungsort verlegt und/oder zeitlich verschoben, gilt das Ticket auch für den neuen Veranstaltungsort und/oder den neuen Veranstaltungstermin. Der Veranstalterin obliegt das Recht zur Ausgabe von Wertgutscheinen ohne Geltendmachung einer Bearbeitungsgebühr.
11. Haftung 11.1 Soweit sich aus diesen Besucher-AGB und ggf. weiteren Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 11.2 Auf Schadensersatz haftet die Veranstalterin, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet die Veranstalterin nura) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowieb) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Veranstalterin auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 11.3 Die sich aus vorstehender Ziffer 11.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit durch die Veranstalterin oder ihre Vertreter ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit eines Werkes übernommen wurde. Das gleiche gilt für eventuelle Ansprüche des Teilnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz. 11.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Teilnehmer nur zurücktreten, wenn die Veranstalterin die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Teilnehmers vom Besuchervertrag wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 11.5 Sofern der externe Dienstleister gegenüber dem Teilnehmer im Auftrag als Vertreter bzw. als Erfüllungsgehilfe der Veranstalterin tätig wird oder sonst gegenüber dem Teilnehmer in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: Der externe Dienstleister haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des externen Dienstleisters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind. 11.6 Soweit eine Haftung des externen Dienstleisters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des externen Dienstleisters sowie der für den externen Dienstleister gegenüber dem Teilnehmer etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. Der externe Dienstleister haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz der Veranstalterin sowie Einschränkungen der Services des externen Dienstleisters.
12. Bildaufnahmen 12.1 Mit dem Erwerb eines Tickets für die von der Veranstalterin durchgeführte Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung von Pressevertretern oder der Veranstalterin oder von ihr beauftragten Dritten hergestellten Fotos sowie sonstigen optischen und akustischen Mitschnitte für analoge und digitale Medien- und Werbemaßnahmen (insbesondere über das Internet) der Veranstalterin sowie Presseberichterstattung verwendet werden können. Das Einverständnis des Teilnehmers bezieht sich auf beiläufige oder beiwerksartige Aufnahmen des Teilnehmers während der Veranstaltung. Eine Vergütungspflicht besteht nicht. 12.2 Bei Herstellung der Fotos sowie sonstigen optischen und akustischen Mitschnitte nach vorstehender Ziffer 12.1 Satz 1 darf die Aufnahmetätigkeit den Teilnehmer nicht behindern oder in sonstiger Weise beeinträchtigen. 12.3 Der Teilnehmer kann bei Ticketerwerb freiwillig seine Einwilligung in die Erstellung und weitere Verarbeitung von Foto-/ Audio- und Videoaufnahmen durch die Veranstalterin erteilen. Weitere diesbezügliche Informationen kann der Teilnehmer der Datenhinweiserklärung für Teilnehmer entnehmen, die er bei Erwerb des Tickets einsehen kann. Diese finden Sie zudem hier: https://www.bookbash.de/datenschutz. 12.4 Vorstehende Bestimmungen gelten für den jeweiligen Inhaber des Tickets. Sollten Ticketerwerber und Teilnehmer auseinanderfallen, etwa aufgrund einer zulässigen Übertragung des Tickets gem. Ziffer 6.4 i.V.m. 7, wirkt die erteilte Einwilligung auch für und gegen den tatsächlichen Teilnehmer. Mit der Übertragung stimmt der tatsächliche Teilnehmer der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nach Ziffer 12.3 und der Datenhinweiserklärung für Teilnehmer zu.
13. Verbot von Foto-, Ton- und Filmaufnahmen Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, professionelle Fotogeräte und entsprechende Ausrüstung, die eine gewerbliche Verwendung vermuten lassen, zur Veranstaltung mitzubringen. Foto,- Ton- und Filmaufnahmen, die am Veranstaltungsort gemacht werden, dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Es ist untersagt, Dritten zu ermöglichen, solche Aufnahmen zu fertigen oder diese ganz oder teilweise über Telemedien wie Internet oder Telekommunikationsdiensten wie Mobilfunknetz zu übertragen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten diese Handlungen zu ermöglichen. Eine kommerzielle Verwendung der Fotoaufnahmen ist untersagt.Ausnahmen können bestehen, wenn die Veranstalterin und der Teilnehmer explizit etwas abweichendes vereinbaren.
14. Hausrecht und Hausordnung 14.1 Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände obliegt dem Betreiber und der Veranstalterin, die sich zu deren Ausübung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insb. des Sicherheitspersonals bedienen. 14.2 Die Sicherheits-, Ordnungs- und Verhaltensregeln für den Veranstaltungs-besuch sind in der Hausordnung für Besucher niedergelegt. Diese ist einsehbar unter https://www.bookbash.de/hausordnung.
15. Kontakt der Veranstalterin Book Bash UG Vertreten durch: Melissa van der Kuip Malplaquetstraße 813347 Berlin DE Tel.: 0176 70 70 49 60 E-Mail. hello@bookbash.de
16. Datenschutz und Datensicherheit 16.1 Die von dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zum Erwerb des Tickets werden von der Veranstalterin ausschließlich zu den sich aus dem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Digitale-Dienste Gesetzes (DDG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhoben, gespeichert und verarbeitet. Für die Datenverarbeitung gilt die Datenhinweiserklärung für Teilnehmer, die diese bei dem Ticketerwerb einsehen können. 16.2 Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon ist ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung die Weitergabe an zum Ticketvertrieb und der Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte. Eine Übermittlung der Daten an zum Ticketvertrieb und der Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte, für die eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen wurde, erfolgt nach den Bestimmungen von BDSG, DDG sowie DSGVO und der Umfang der Übermittlung beschränkt sich auf das notwendige Minimum zur Vertragsabwicklung. 16.3 Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten ändern oder löschen zu lassen. Jedoch besteht dieses Recht dann nicht, wenn deren Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Darüber hinaus besteht es nicht, wenn die Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung sowie Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und der Veranstalterin erforderlich sind und für diese Zwecke gespeichert werden müssen. 16.4 Die Veranstalterin setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um anfallende oder erhobene personenbezogene Daten zu schützen, insbesondere gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder gegen den Angriff unberechtigter Personen. Die Sicherheitsmaßnahmen der Veranstalterin sind entsprechend der technologischen Möglichkeiten orientiert und werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
17. Außergerichtliche Streitbeilegung Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Kommission eine Online-Plattform („OS-Plattform") eingerichtet, an die sich Verbraucher wenden können. Die Plattform ist abrufbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. Die Veranstalterin ist nicht bereit oder verpflichtet, vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Schlussbestimmungen 18.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Berlin. Sofern gesetzlich kein anderer zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart. 18.2 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden sie durch die gesetzliche Regelung ersetzt, von der sie abweichen. Stand: September 2025
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Book Bash UG, Malplaquetstraße 8, 13347 Berlin („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von Höme betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).
1.2 Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an:
Book Bash UG, Malplaquetstraße 8, 13347 Berlin
1.3 Die Höme - Für Festivals GmbH, c/o Bildau & Bussmann GmbH, Gerichtstrasse 23, 13347, Deutschland, („Höme”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („Höme-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. Höme ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. Höme ist kein Ticketbroker und nicht der Veranstalter einer Veranstaltung. Soweit Höme im Zusammenhang mit dem Bestellprozess über Tickets und/oder Angeboten gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, erfolgt dies ausschließlich als Vertreter des Veranstalters und in dessen Namen.
2. Vertragsschluss mit dem Veranstalter, Ticketabwicklung durch Höme
2.1 Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über Tickets oder sonstige Angebote kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Der Veranstalter wird bei der Bestell- und Zahlungsabwicklung durch Höme unterstützt. Der Ticketvertrieb, die Tickets selbst oder andere Angebote werden daher mit Zusätzen wie "powered by Höme" und/oder mit von Höme betriebenen Diensten wie „infield“ gekennzeichnet und unter diesen Plattformen von Höme für den Veranstalter angeboten. Zwischen dem Endkunden und Höme kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.
2.2 Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.
2.3 Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die von Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.
2.4 Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
2.5 Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.
3. Form der Tickets
3.1 Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige Veranstaltung nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet, infield App Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung allein (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
3.2 Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen („Hardtickets”).
3.3 Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fnf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) zu erfolgen.
3.4 Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.
3.5 Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).
4. Bezahlung über Zahlungsdienstleister „STRIPE“
4.1 Die Zahlung des Endkunden wird ausschließlich über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend “STRIPE”) und dessen Zahlungssystem STRIPE Checkout (einsehbar unter: https://stripe.com/de/legal/consumer(opens in a new tab)) unter Geltung der Datenschutzrichtlinie von STRIPE abgewickelt (einsehbar unter: www.stripe.com/de/privacy). Der Endkunde kann zwischen verschiedenen Zahlungsmitteln, wie Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express, Discover, Diners Club, China UnionPay), Apple Pay, Google PayPayPal, Giropay, etc., wählen. Eine Änderung, Ergänzung und der Wegfall von bestimmten Zahlungsmitteln bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4.2 Soweit der Zahlungsdienst „PayPal” angeboten wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, wobei sich PayPal hierzu auch der Dienste dritter Zahlungsdienstleister bedienen kann. 4.3 Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via STRIPE ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
4.3 Für Zahlungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters, der alleiniger Zahlungsempfänger ist. Weder der Veranstalter noch Höme nehmen Zahlungen des Endkunden entgegen.
5. Rechte und Pflichten
5.1 Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) kommuniziert.
5.2 Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.
5.3 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.
5.4 Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.
5.5 Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und Höme durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder Höme nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
5.6 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
5.7 Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über Höme-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und Höme in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. Höme trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. Höme trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von Höme im Auftrag als Vertreter des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von Höme zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.
5.8 Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass Höme keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Höme-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der Höme-Services übernimmt Höme keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner Höme-Dienste kommen kann.
6. Weitergabe von Tickets
6.1 Tickets dürfen maximal zu dem auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreis weiterveräußert werden. Die gewerbliche Weitergabe (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) untersagt. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen. Für den Weiterverkauf von Tickets kann Höme mit Partner-Plattformen zusammenarbeiten; hierfür gelten die Bedingungen des Anbieters.
6.2 Bei einem Verstoß kann der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) vom Endkunden die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 Euro pro Ticket verlangen und die Zugangsberechtigung zu einer Veranstaltung für entsprechende Tickets ersatzlos verweigern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
7. Stornoversicherung für Eintrittskarten - ohne zusätzliche Kosten
7.1 Die Möglichkeit zur Stornierung von Tickets, gilt ausschließlich für Eintrittskarten, die den Zugang zur Teilnahme am Event und dazugehörigen Veranstaltungsflächen ermöglichen (z. B. Festival-, Tages-, Camping-, Wohnmobil- oder Park-Tickets) berechtigen. Andere Produkte im Shop, wie Merchandise, Ticket-Merch-Bundles, Unterkünfte oder zusätzliche Add-Ons, sind von der Stornoversicherung ausgeschlossen.
7.2 Mit dem Kauf eines nach Ziff. 7.1 stornierbaren Tickets, ist das Ticket automatisch bei dem Versicherer Tryg Forsikring A/S, Niederlassung Tryg Deutschland, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, versichert („Versicherer“). Im Zeitpunkt des Kaufs erhält der Versicherer ausschließlich pseudonymisierte Informationen über die Bestellung, die keine Rückschlüsse auf Identität des Endkunden als Ticketkäufer ermöglichen („Käufer-ID-Nummer“).
7.3 Der Erwerb eines Tickets nach Ziff. 7.1, berechtigt den Endkunden dazu, sein erworbenes Ticket bis 8 Tage vor der Veranstaltung bei Vorliegen der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers festgelegten Voraussetzungen (einsehbar unter: https://infield.live/avb-tryg(opens in a new tab)/) zurückgeben zu können und den Kaufpreis erstattet zu bekommen („Ticketrückerstattung“). Zu diesem Zweck hat Höme mit dem Versicherer im eigenen Namen eine Gruppenversicherung abgeschlossen, die den Endkunden im Rahmen eines Vertrags zu Gunsten Dritter eine Ticketrückerstellung ermöglicht („Stornoversicherung“); weder der Veranstalter noch der Endkunde werden danach Vertragspartner des Versicherers. Versichert ist durch die Stornoversicherung der Ticketpreis für die im Ticket angegebene Veranstaltung. Dem Endkunden entstehen durch die Stornoversicherung keine zusätzlichen Kosten.
7.4 Sofern die Voraussetzungen für eine Ticketrückerstattung vorliegen, kann der Endkunde unter folgendem Link (https://infield.live/support(opens in a new tab)) die Ticketrückerstattung unter der Angabe der Gründe für die Ticketrückgabe beantragen. Eine Ticketrückerstattung kann nur erfolgten, wenn der Endkunde der Weitergabe seiner persönlichen Daten, inklusive seiner Kontoverbindung, an den Versicherer nach gesonderter Aufforderung durch Höme zustimmt sowie die folgende Datenschutzerklärung des Versicherers akzeptiert (https://infield.live/datenschutzerklaerung-tryg/(opens in a new tab)), um den Versicherer in Lage zu versetzen, die zuvor im Rahmen des Ticketerwerbs erhaltene Käufer-ID-Nummer dem konkreten Endkunden zuordnen zu können. Mit der Bestätigung über die Stornierung des Tickets erlischt für en Endkunden jedes Recht an dem erworbenen Ticket. Der gezahlte Ticketkaufpreis wird dem Endkunden, sofern die Voraussetzungen für eine Ticketrückerstattung vorliegen, innerhalb von 7 Werktagen auf das von ihm angegebene Konto durch den Versicherer erstattet.
8. Widerruf, sonstige Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe, Umtausch
8.1 Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung:
Sofern kein Fall nach vorstehender Ziff. 7 Anwendung findet, besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen. Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann, mit Ausnahme einer Ticketrückerstattung nach Ziff. 7, nicht rückgängig gemacht werden.
8.2 Bei wesentlichen Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung:
Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.
8.3 Sonstige Fälle: In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.
8.4 „Wesentliche Änderung“: Wesentlich ist eine Änderung im Sinne dieser Ziffer 8, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.
9. Haftung
9.1 Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
9.2 Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.
9.3 Sofern Höme gegenüber dem Endkunden im Auftrag als Vertreter bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: Höme haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von Höme für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
9.4 Soweit eine Haftung von Höme ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von Höme sowie der für Höme gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. Höme haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der Höme-Services.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Diese AGB gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.
10.2 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
10.3 Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und Höme.
10.4 Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
10.5 Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:
Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und Höme sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10.6 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was der Veranstalter und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
