Headline Concerts

General terms and conditions of

Headline Concerts

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden des Veranstalters

(Stand: 08. Januar 2025)

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Headline Concerts - Nöth, Schneider & Verseck GbR, Friedrich-Breuer-Straße 26-28, 53225 Bonn („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von Höme betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

1.2 Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an:

Nöth, Schneider & Verseck GbR Friedrich-Breuer-Straße 26-28 53225 Bonn

1.3 Die Höme - Für Festivals GmbH, c/o Bildau & Bussmann GmbH, Gerichtstrasse 23, 13347, Deutschland, („Höme”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („Höme-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. Höme ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. Höme ist kein Ticketbroker und nicht der Veranstalter einer Veranstaltung. Soweit Höme im Zusammenhang mit dem Bestellprozess über Tickets und/oder Angeboten gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, erfolgt dies ausschließlich als Vertreter des Veranstalters und in dessen Namen.

2. Vertragsschluss mit dem Veranstalter, Ticketabwicklung durch Höme

2.1 Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über Tickets oder sonstige Angebote kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Der Veranstalter wird bei der Bestell- und Zahlungsabwicklung durch Höme unterstützt. Der Ticketvertrieb, die Tickets selbst oder andere Angebote werden daher mit Zusätzen wie "powered by Höme" und/oder mit von Höme betriebenen Diensten wie „infield“ gekennzeichnet und unter diesen Plattformen von Höme für den Veranstalter angeboten. Zwischen dem Endkunden und Höme kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

2.2 Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

2.3 Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die von Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

2.4 Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

2.5 Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

3. Form der Tickets

3.1 Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige Veranstaltung nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet, infield App Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung allein (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

3.2 Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen („Hardtickets”).

3.3 Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fnf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) zu erfolgen.

3.4 Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

3.5 Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

4. Bezahlung über Zahlungsdienstleister „STRIPE“

4.1 Die Zahlung des Endkunden wird ausschließlich über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend “STRIPE”) und dessen Zahlungssystem STRIPE Checkout (einsehbar unter: https://stripe.com/de/legal/consumer(opens in a new tab)) unter Geltung der Datenschutzrichtlinie von STRIPE abgewickelt (einsehbar unter: www.stripe.com/de/privacy). Der Endkunde kann zwischen verschiedenen Zahlungsmitteln, wie Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express, Discover, Diners Club, China UnionPay), Apple Pay, Google PayPayPal, Giropay, etc., wählen. Eine Änderung, Ergänzung und der Wegfall von bestimmten Zahlungsmitteln bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4.2 Soweit der Zahlungsdienst „PayPal” angeboten wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, wobei sich PayPal hierzu auch der Dienste dritter Zahlungsdienstleister bedienen kann. 

4.3 Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via STRIPE ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

4.3 Für Zahlungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters, der alleiniger Zahlungsempfänger ist. Weder der Veranstalter noch Höme nehmen Zahlungen des Endkunden entgegen.

5. Rechte und Pflichten

5.1 Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) kommuniziert.

5.2 Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

5.3 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

5.4 Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

5.5 Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und Höme durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder Höme nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

5.6 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

5.7 Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über Höme-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und Höme in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. Höme trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. Höme trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von Höme im Auftrag als Vertreter des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von Höme zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

5.8 Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass Höme keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Höme-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der Höme-Services übernimmt Höme keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner Höme-Dienste kommen kann.

6. Weitergabe von Tickets

6.1 Tickets dürfen maximal zu dem auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreis weiterveräußert werden. Die gewerbliche Weitergabe (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) untersagt. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen. Für den Weiterverkauf von Tickets kann Höme mit Partner-Plattformen zusammenarbeiten; hierfür gelten die Bedingungen des Anbieters.

6.2 Bei einem Verstoß kann der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) vom Endkunden die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 Euro pro Ticket verlangen und die Zugangsberechtigung zu einer Veranstaltung für entsprechende Tickets ersatzlos verweigern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

7. Widerruf, sonstige Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe, Umtausch

7.1 Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung:

Sofern kein Fall nach vorstehender Ziff. 7 Anwendung findet, besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen. Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann, mit Ausnahme einer Ticketrückerstattung nach Ziff. 7, nicht rückgängig gemacht werden.

7.2 Bei wesentlichen Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung:

Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.

7.3 Sonstige Fälle: In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

7.4 „Wesentliche Änderung“: Wesentlich ist eine Änderung im Sinne dieser Ziffer 8, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

8. Haftung

8.1 Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

8.2 Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

8.3 Sofern Höme gegenüber dem Endkunden im Auftrag als Vertreter bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: Höme haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von Höme für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

8.4 Soweit eine Haftung von Höme ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von Höme sowie der für Höme gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. Höme haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der Höme-Services.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Diese AGB gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

9.2 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

9.3 Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und Höme.

9.4 Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

9.5 Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und Höme sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

9.6 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was der Veranstalter und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

10. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Brunner, Nöth, Schneider & Verseck GbR1. Allgemeine Bestimmungen1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Brunner, Nöth, Schneider & Verseck GbR (im Folgenden: HEADLINE) im Zusammenhang mit Bestellungen des Bestellers über den Online-Shop unter der Domain „headlineconcerts.de“ für Eintrittskarten zu den aufgeführten Konzertveranstaltungen.Ergänzend gelten im Zusammenhang mit Bestellungen des Bestellers über den Online-Shop unter der Domain „headlineconcerts.de“ für Eintrittskarten zu den aufgeführten Konzertveranstaltungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DERTICKETSERVICE.DE GmbH & Co. KG, Große Neugasse 2, 50667 Köln.1.2Kunden von HEADLINE im Sinne der vorliegenden AGB sind Verbraucher wie auch Unternehmer.1.2.1Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.1.2.2Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.2. Vertragspartner, Zustandekommen des Vertrages; Vertragssprache; Vertragstextspeicherung2.1Vertragspartner des Bestellers ist im Falle von Veranstaltungen von HEADLINE die Brunner, Nöth & Verseck GbR. Dies gilt auch für Verträge über Veranstaltungen von HEADLINE die über autorisierte Vorverkaufsstellen geschlossen werden.2.1.1Soweit HEADLINE nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen ist, werden die Veranstaltungen durch den jeweiligen Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller der Tickets ist. HEADLINE wird dem Besteller die Daten des Veranstalters (Name/Firma samt Adress- und Kontaktdaten) zur jeweiligen Veranstaltung vor Erwerb der Eintrittskarte mitteilen. Insoweit kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Besteller) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. HEADLINE vertreibt die Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittler. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Besteller HEADLINE lediglich mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Besteller) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Für diese rechtlichen Beziehungen gelten eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.2.2Die innerhalb des Online-Shops von HEADLINE angebotenen Eintrittskarten für Veranstaltungen stellen keine HEADLINE bindenden Angebote dar; es handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Vertragsangebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten.2.2.1Der Kunde kann aus dem Angebot von HEADLINE, Eintrittskarten für die jeweils gewählte Veranstaltung auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Der Kunde kann sich dann über einen bereits bestehenden Benutzerzugang mit Benutzernamen und Passwort in sein Benutzerkonto einloggen oder einen neuen Benutzerzugang durch Angabe seines Namens, der Lieferanschrift, seiner Emailadresse und Telefonnummer anlegen.Der Kunde kann sodann die gewünschte Zahlungsweise und Versandart auswählen.Der Kunde erhält danach eine Gesamtübersicht, der von ihm ausgewählten Eintrittskarten, der Versandkosten, der Versand- und Rechnungsadresse sowie seiner Kontaktdaten.Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Bestellung vor dem Absenden zu überprüfen um so Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen und durch Betätigen der Schaltflächen „Warenkorb ändern“ oder der Schaltflächen „Anzahl ändern“ oder durch Betätigung der „Zurück“-Schaltfläche des Internetbrowsers, zu korrigieren. Durch Löschen des Warenkorbes, der Betätigung des Logout-Buttons oder dem Schließen des Internetbrowsers kann der Kunde seine Bestellung abbrechen.Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung ab.Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf die Optionsschaltfläche „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Erst die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an HEADLINE zum Abschluss eines Vertrages dar.2.2.2Wenn der Kunde eine Bestellung bei HEADLINE aufgeben hat, sendet HEADLINE dem Kunden an dessen angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail zu, mit der HEADLINE den Eingang der Bestellung des Kunden bestätigt und die Einzelheiten der Vertragsinformationen mit weiteren Informationen zur Kaufabwicklung aufführt (Bestellbestätigung) und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Hierdurch teilt HEADLINE dem Kunden die erforderlichen Vertragsinformationen in Textform mit.In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.2.2.3Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn HEADLINE die Bestellung des Kunden durch eine weitere gesonderte E-Mail (Auftragsbestätigung) oder durch die Lieferung der bestellten Eintrittskarten annimmt.2.3HEADLINE ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, die maximale Anzahl von Tickets pro Person für eine Veranstaltung zu beschränken. Die Höchstmenge pro Person wird durch die autorisierten Verkaufsstellen bzw. auf „headlineconcerts.de“ bei den jeweils angebotenen Eintrittskarten der Veranstaltungen angegeben. Die Höchstmenge der Tickets pro Person gilt unabhängig von der Anzahl der vorgenommenen Bestellungen.2.4Der Vertragstext wird von HEADLINE gespeichert.Soweit der Kunde einen Benutzerzugang angelegt hat, bleibt der Vertragstext für die Kaufabwicklung nach Vertragsschluss darin gespeichert und kann von dem Kunden unter dessen Daten erneut auf der Website des Online-Shops unter dessen Benutzerzugang abgerufen werden.Sofern der Kunde über einen Gastzugang eine Bestellung aufgibt, besteht für den Kunden keine Möglichkeit, auf der Webseite des Online-Shops seine Bestellung einzusehen.2.5Vertragssprache ist Deutsch.3. Preise; Zahlungsbedingungen; Verzugsfolgen3.1Die auf der Website von HEADLINE ausgewiesenen Endpreise verstehen sich jeweils in EURO inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen können im Einzelfall weitere Steuern und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.3.2Bei einem Versand von Tickets fallen zusätzliche Liefer- und Versandkosten an, deren Höhe in dem jeweiligen Ticketangeboten konkret benannt wird. Die Versandkosten sind abhängig von der jeweils vom Kunden gewählten Versandart. Im Übrigen sind die Versandkosten in unserem Online-Shop unter „Versandkosten“ angegeben.3.3HEADLINE akzeptiert die vor Beginn des Bestellvorganges angeführten Zahlungsmethoden. Der Besteller wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden während des Bestellvorganges selbst aus.3.4Der Besteller verpflichtet sich im Fall einer vereinbarten Vorausüberweisung / Banküberweisung / PayPal den Endpreis etwaig zuzüglich anfallender Liefer- und Versandkosten spätestens vierzehn Tage nach Erhalt der gesondert per E-Mail übermittelten Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich für die Wahrung der Frist ist die Gutschrift des Betrages bei HEADLINE. Die Kontodaten werden zusammen mit der Zahlungsaufforderung mitgeteilt.4. Lieferbedingungen; Gefahrtragung4.1Die Auslieferung des/der Tickets erfolgt – wenn nicht im Einzelfall etwas anderes auf der Website von HEADLINE angegeben und mit dem Besteller vereinbart ist – auf dem Versandwege. Die Aushändigung des/der Tickets an den Besteller erfolgt im Fall einer vereinbarten Vorauskasse erst nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises zuzüglich Liefer- und Versandkosten.4.2Die Lieferzeit richtet sich nach den auf der Website von HEADLINE jeweils zu den Veranstaltungen angegebenen Ticketangeboten.Sofern der Vertrag weniger als fünf Tage vor der jeweiligen Veranstaltung zustande gekommen ist, werden die Tickets dem Besteller nicht auf dem Versandwege übermittelt, sondern am jeweiligen Veranstaltungsort auf den Namen des Bestellers hinterlegt. Eine Aushändigung der Tickets  an den Besteller setzt voraus, dass sich der Besteller ausweisen kann (z.B. durch Vorlage Personalausweis, Führerschein).4.3.HEADLINE weist daraufhin, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs der verkauften Tickets bei Unternehmern mit der Übergabe der Tickets an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf hingegen mit der Auslieferung der Tickets an eine geeignete Transportperson, übergeht.4.3.1Bei Verträgen mit Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der verkauften Tickets immer erst mit der Übergabe der Tickets an den Verbraucher auf diesen über; somit auch beim Versendungskauf.4.3.2Die Gefahr des zufälligen Untergangs der verkauften Tickets geht auch dann auf den Kunden über, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.5. WiderrufsrechtNach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies bedeutet, dass ein Widerrufsrecht für Eintrittskarten, für die über den Online-Shop unter der Domain “headlineconcerts.de” aufgeführte Konzertveranstaltungen, nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten durch den Besteller ist damit unmittelbar mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch HEADLINE bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.Bei Absage oder Verlegung von Veranstaltungen werden keine Fahrt – und Unterbringungskosten erstattet. Der Besucher wird gebeten, sich vor Reiseantritt zu informieren, ob die jeweilige Veranstaltung wie geplant stattfindet.6. Angaben über Veranstaltungen, HEADLINE als Veranstalter, Zutrittsrecht zu Veranstaltungen von Headline6.1HEADLINE weist darauf hin, dass der Besteller jederzeit die Möglichkeit hat aktuelle Veranstaltungsdaten (d.h. Veranstaltungsort und Veranstaltungsbeginn der jeweiligen Veranstaltung), insbesondere am Tag der Veranstaltung, den offiziellen Angaben von HEADLINE im Online-Shop unter der Domain „headlineconcerts.de“ zu entnehmen.6.2Soweit es für HEADLINE aus Gründen, die von HEADLINE nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen, behält sich HEADLINE vor, dem Besucher auch nach Vertragsschluss einen anderen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist.Andernfalls hat HEADLINE die bereits geleistete Zahlung unverzüglich Zug um Zug gegen Rückgabe des Tickets zu erstatten.6.3Soweit HEADLINE selbst Veranstalter einer angebotenen Veranstaltung ist, gelten nachfolgende Bestimmungen:6.3.1Der Zutritt zum Veranstaltungsort unterliegt diesen AGB und zusätzlich den am jeweiligen Veranstaltungsort / -geländes aushängenden Hausordnungen, die ausdrücklich in diese AGB einbezogen werden und die der Besucher mit Vorlage des Tickets anerkennt.6.3.2Der Zutritt zur Veranstaltung setzt einen wirksamen Veranstaltungsvertrag und die vollständige Zahlung des Ticketpreises voraus. Das Vorzeigen des Tickets beim Einlass zur Veranstaltung weist den Besitzer des Tickets als rechtmäßigen Vertragspartner von HEADLINE aus. Mit Vorzeigen des Tickets beim Einlass zur Veranstaltung versichert der Ticketinhaber zum Besuch der Veranstaltung berechtigt zu sein und das Ticket nicht unter Verstoß gegen eines in Ziffer 7.2 dieser AGB genannten Verbote erworben zu haben. Jedes Ticket gilt nur für eine Person. Das Ticket berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der darauf genannten Veranstaltung.Die Gegenleistung von HEADLINE aus dem Veranstaltungsvertrag – Gestattung des Zutritts zur Veranstaltung – gilt auch gegenüber dem Vertragspartner als erfüllt, soweit zwischen Ticketinhaber und Vertragspartner eine Personenverschiedenheit besteht und HEADLINE dem Besitzer des Tickets den Zutritt zur Veranstaltung gewährt.6.3.3Der Zutritt ohne Begleitung der Eltern ist Jugendlichen ab 16 Jahren, jedoch längstens bis 24 Uhr gestattet. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bzw. Jugendliche ab 16 Jahren bei einem Besuch länger als 24 Uhr, muss eine von HEADLINE bereitgestellte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (sog. „Muttizettel“), unter Benennung einer erziehungsbeauftragten Person vorgelegt werden, sofern die oben genannten Personen nicht durch die Erziehungsberechtigten selbst begleitet werden.Es gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes.6.3.4Das Ticket verliert mit dem Verlassen des Veranstaltungsgeländes seine Gültigkeit.6.3.5Dem Besteller abhandengekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet.7. Weitergabe und Wiederverkauf von Tickets bei Veranstaltungen von HEADLINE, Folgen von Verstößen, Vertragsstrafe7.1Der Verkauf der Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung. Der Vertragspartner verpflichtet sich daher und versichert ausdrücklich, die Karten ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen.7.2Dem Ticketinhaber ist es ohne Zustimmung von HEADLINE untersagt, das Ticket zu einem höheren Preis als 10 % des auf dem Ticket aufgedruckten Preises, zuzüglich der bei Bestellung entstandenen und nachgewiesenen Gebühren, privat anzubieten und/oder weiterzuveräußern. Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch HEADLINE, sind der gewerbliche und/oder kommerzielle Verkauf und das gewerbliche und/oder kommerzielle Anbieten der Tickets verboten. Tickets dürfen vom Ticketinhaber nicht auf Internetauktionen und/oder Internetmarktplätzen und/oder Internet-Ticketbörsen, die von HEADLINE nicht legitimiert sind, ohne deren Zustimmung, veräußert werden. Dies gilt im gleichen Maße, wenn der Ticketinhaber dies über eine dritte Person veranlasst.Die vorstehenden Verbote sind als sicherheitspräventive Maßnahmen geboten, um einen ordnungsgemäßen und gewaltfreien Ablaufes der Veranstaltung, z.B. der besseren Durchsetzung von Hausverboten, zu gewährleisten.Ferner ist durch die vorgenannten Verbote die Sicherstellung einer sozialverträglichen Preisstruktur unter Berücksichtigung von Fanbelangen bezweckt, und um so den Weiterverkauf von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Vermeidung von Schwarzhandel zu vermeiden.7.2.1In allen übrigen Fällen, die nicht in Ziff. 7.2 genannt sind, erteilt HEADLINE die Zustimmung zur Weiterveräußerung stillschweigend, sofern der Ticketinhaber den Dritten, der das Ticket erhält, auf die Geltung dieser AGB hinweist und der Dritte denen sich daraus ergebenden Verpflichtungen unbeschränkt unterwirft.7.3Der ursprüngliche Ticketinhaber ist bei einer Weitergabe des Tickets HEADLINE gegenüber verpflichtet, auf deren Verlangen, den Namen und die Anschrift des neuen Ticketinhabers mitzuteilen.7.4HEADLINE behält sich vor, bei einem schuldhaften Verstoß gegen Ziffer 7.2 vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten und dem Ticketinhaber den Besuch der Veranstaltung zu verweigern.7.5Der Vertragspartner ist für jeden einzelnen schuldhaften Verstoß gegen eines der in Ziffer 7.2 enthaltenen Verbote verpflichtet, eine angemessene Vertragsstrafe an HEADLINE zu zahlen, deren Höhe in das Ermessen von HEADLINE gestellt ist, jedoch höchstens € 1.500 beträgt.Eine Aufrechnung der Vertragsstrafe mit dem Rückerstattungsanspruch des Bestellers aufgrund eines Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag ist zulässig. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadenersatzansprüche angerechnet wird.8. Verhaltensregeln der Besucher, Verstoßes gegen die AGB oder die Hausordnung des Veranstaltungsortes, Erstattungspflicht, Vertragsstrafe8.1Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen, Hunden, Plastikflaschen, NS-Gegenständen & -Kleidung ist untersagt.Bei Nichtbeachtung behält sich HEADLINE vor, den Besucher vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. Beim Einlass finden Sicherheitskontrollen statt, bei der die Ordnungsdienste angewiesen sind, eine Leibesvisitation vorzunehmen. HEADLINE ist berechtigt, vorgenannte Gegenstände vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.8.2Das Verbreiten rechtsextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.8.3Der Besucher hat die Hausordnung des Veranstaltungsortes / -geländes und die Weisungen der Ordnungskräfte zu beachten. Das Betreten von abgesperrten Bereichen, insbesondere das Betreten der Bühne und das Besteigen von Absperrungen sind untersagt. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Es kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände angeordnet werden. Ferner ist HEADLINE berechtigt, eine nach deren billigen Ermessen festzusetzende angemessenen Vertragsstrafe, jedoch höchstens € 500,- zu verlangen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadenersatzansprüche angerechnet wird.8.4Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sowie Camcordern ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton- und Filmaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Das Mitbringen von Fotokameras (Digital / Spiegelreflex) bedarf einer vorherigen Akkreditierung. Das Fotografieren mit Blitz ist verboten. Bei Nichtbeachtung ist HEADLINE berechtigt, die vorgenannten Gegenstände vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen. Eine Nutzung von Aufnahmen oder eine Weitergabe der Aufnahmen über den privaten Bereich hinaus, bedarf zu ihrer Zulässigkeit der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung von HEADLINE.8.5Im Rahmen der Veranstaltung ist HEADLINE befugt, Bildaufnahmen des Veranstaltungsbesuchers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), ohne Vergütung zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen.8.6Ein schuldhafter Verstoß des Veranstaltungsbesuchers gegen die Hausordnung des Veranstaltungsortes oder dieser AGB, führt zur Schadensersatzpflicht des Besuchers gegenüber HEADLINE, sofern aus diesem Verhalten ein Schaden entstanden ist. Dies betrifft insbesondere Sanktionen seitens Dritter, die gegen HEADLINE wegen des Verstoßes verhängt werden.9. Haftungsbestimmungen, GesundheitshinweiseSoweit HEADLINE selbst Veranstalter ist, gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und HEADLINE folgende Haftungsregeln:9.1Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet HEADLINE uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet HEADLINE uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.9.2Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 9.1. erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, HEADLINE, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).9.3Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Ziffer 9.1. noch 9.2. erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet HEADLINE gegenüber Verbrauchern – dies jedoch begrenzt auf die vertragstypischenvorhersehbaren Schäden.9.4Eine weitergehende Haftung von HEADLINE ist ausgeschlossen.9.5HEADLINE hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der jeweiligen Musik- oder Kulturdarbietungen.9.6In Bühnen- und Ein- Ausgangsnähe kann es durch Gedränge zu Kreislaufschwächen und Quetschungen kommen. Bei der Veranstaltung kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. HEADLINE weist den Besteller darauf hin, einen geeigneten Hörschutz zu verwenden.10. SchlussbestimmungenFür Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und HEADLINE gilt:10.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.10.2Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.10.3Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.10.4Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und HEADLINE der Sitz von HEADLINE. Die Befugnis von HEADLINE, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.10.5Sofern der Kunde keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ausschließlich der Sitz von HEADLINE.10.6Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.