Maschinenraum GmbH

General terms and conditions of

Maschinenraum GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages

zwischen Maschinenraum GmbH, Zionskirchstraße 73a, 10119 Berlin („Veranstalter“) und dem

Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw.

Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten

(„Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise)

(zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von Höme betriebene Services vertreibt.

Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere

Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer

Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

1.2 Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an:

Maschinenraum GmbH Zionskirchstraße 73a 10119 Berlin

1.3 Die Höme - Für Festivals GmbH, c/o Bildau & Bussmann GmbH, Gerichtstrasse 23,

13347, Deutschland, („Höme”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen

(„Höme-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen,

sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen,

Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern,

Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie

sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller

Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben. Höme

ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. Höme ist kein Ticketbroker und

nicht der Veranstalter einer Veranstaltung. Soweit Höme im Zusammenhang mit dem

Bestellprozess über Tickets und/oder Angeboten gegenüber dem Endkunden in Erscheinung

tritt, erfolgt dies ausschließlich als Vertreter des Veranstalters und in dessen Namen.

2. Vertragsschluss mit dem Veranstalter, Ticketabwicklung durch Höme

2.1 Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über Tickets oder sonstige Angebote

kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden

zustande. Der Veranstalter wird bei der Bestellabwicklung durch Höme unterstützt. Der

Ticketvertrieb, die Tickets selbst oder andere Angebote werden daher mit Zusätzen wie

"powered by Höme" und/oder mit von Höme betriebenen Diensten wie infield

gekennzeichnet und unter diesen Plattformen von Höme für den Veranstalter angeboten.

Zwischen dem Endkunden und Höme kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen

Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang

stehende Dienstleistungen zustande.

2.2 Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter.

Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der

Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und

weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw.

maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter

und Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von

Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw.

abzulehnen.

2.3 Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges

allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im

Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet

sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und

Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor

dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises

kann ausschließlich über die von Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) jeweils

zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

2.4 Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der

entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch Höme (im Auftrag als Vertreter des

Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und

anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen

des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden

nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

2.5 Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl

das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien)

überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des

Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als

Vertreter des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des

entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

3. Form der Tickets

3.1 Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter

des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von Höme (im Auftrag als

Vertreter des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine

weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende

Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche

Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige Veranstaltung nutzt

und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet

etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form

vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne

Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an

einer Veranstaltung.

3.2 Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte

und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen („Hardtickets”).

3.3 Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit

im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere

wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat

unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets

an den Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) zu erfolgen.

3.4 Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an

den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw.

des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

3.5 Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und

korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des

Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete

Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

4. Rechte und Pflichten

4.1 Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante

Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern,

Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und

Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan,

Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte

und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines

Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder

Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) kommuniziert.

4.2 Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind

somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

4.3 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur

Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen

erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die

Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

4.4 Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen,

diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch

betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen

oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des

Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets

entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer

Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

4.5 Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem

Veranstalter und Höme durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der

Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden,

sind der Veranstalter oder Höme nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

4.6 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige

Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw.

die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der

Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

4.7 Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des

Veranstalters, die über Höme-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren

Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die

entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter

verantwortlich ist und Höme in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. Höme trifft

keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu

instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. Höme trifft ferner keine Pflicht,

Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit,

Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter

von Höme im Auftrag als Vertreter des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von

Höme zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

4.8 Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass Höme keine Garantie für eine

ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Höme-Services bietet. Für

Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene

Einschränkungen der Höme-Services übernimmt Höme keine Haftung. Es wird darauf

hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen

der Website und/oder einzelner Höme-Dienste kommen kann.

5. Weitergabe von Tickets

5.1 Tickets dürfen nicht weiterveräußert werden. Die Umpersonalisierung von individualisierten

Tickets kann selbständig in der Bestellung vorgenommen werden oder es ist der Veranstalter zu kontaktieren.

5.2 Bei einem Verstoß kann der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des

Veranstalters) vom Endkunden die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 Euro pro Ticket

verlangen und die Zugangsberechtigung zu einer Veranstaltung für entsprechende Tickets

ersatzlos verweigern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

A) Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung:

Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei

Veranstaltungen. Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des

Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

B) Bei wesentlichen Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung

aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der

Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu

erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine

Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die

Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht

zumutbar.

6.1 In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer

Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises,

abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

6.2 Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von

einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet

werden darf.

7. Haftung

7.1 Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des

Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine

leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf

den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion

steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere

Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

7.2 Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser

Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige

persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der

Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem

Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

7.3 Sofern Höme gegenüber dem Endkunden im Auftrag als Vertreter bzw. als

Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in

Erscheinung tritt, gilt Folgendes: Höme haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher

Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der

Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe

nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der

haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von Höme

für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

7.4 Soweit eine Haftung von Höme ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser

Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige

persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der

Verrichtungsgehilfen von Höme sowie der für Höme gegenüber dem Endkunden etwaig

auftretenden Vertreter Anwendung. Höme haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall,

Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des

Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie

Einschränkungen der Höme-Services.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Diese AGB gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen

Veranstalter und Endkunde vor.

8.2 Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und

Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet

wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die

beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit

handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die

Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9

BGB).

8.3 Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen

Union gilt Folgendes:

Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die

erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine

Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und

Höme sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

8.4 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder

undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen

nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle

der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll

eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten

kommt, was der Veranstalter und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie

diesen Punkt bedacht hätten.