SNNTG e.V.

General terms and conditions of

SNNTG e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden des Veranstalters

(Stand: 08. Januar 2025)

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen SNNTG e.V., Hüttenstraße 22b, 30165 Hannover („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von Höme betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

1.2 Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an:

SNNTG e.V. Hüttenstraße 22b 30165 Hannover

1.3 Die Höme - Für Festivals GmbH, c/o Bildau & Bussmann GmbH, Gerichtstrasse 23, 13347, Deutschland, („Höme”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („Höme-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. Höme ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. Höme ist kein Ticketbroker und nicht der Veranstalter einer Veranstaltung. Soweit Höme im Zusammenhang mit dem Bestellprozess über Tickets und/oder Angeboten gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, erfolgt dies ausschließlich als Vertreter des Veranstalters und in dessen Namen.

2. Vertragsschluss mit dem Veranstalter, Ticketabwicklung durch Höme

2.1 Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über Tickets oder sonstige Angebote kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Der Veranstalter wird bei der Bestell- und Zahlungsabwicklung durch Höme unterstützt. Der Ticketvertrieb, die Tickets selbst oder andere Angebote werden daher mit Zusätzen wie "powered by Höme" und/oder mit von Höme betriebenen Diensten wie „infield“ gekennzeichnet und unter diesen Plattformen von Höme für den Veranstalter angeboten. Zwischen dem Endkunden und Höme kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

2.2 Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

2.3 Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die von Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

2.4 Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

2.5 Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

3. Form der Tickets

3.1 Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige Veranstaltung nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet, infield App Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung allein (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

3.2 Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen („Hardtickets”).

3.3 Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fnf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) zu erfolgen.

3.4 Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

3.5 Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

4. Bezahlung über Zahlungsdienstleister „STRIPE“

4.1 Die Zahlung des Endkunden wird ausschließlich über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend “STRIPE”) und dessen Zahlungssystem STRIPE Checkout (einsehbar unter: https://stripe.com/de/legal/consumer) unter Geltung der Datenschutzrichtlinie von STRIPE abgewickelt (einsehbar unter: www.stripe.com/de/privacy). Der Endkunde kann zwischen verschiedenen Zahlungsmitteln, wie Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express, Discover, Diners Club, China UnionPay), Apple Pay, Google PayPayPal, Giropay, etc., wählen. Eine Änderung, Ergänzung und der Wegfall von bestimmten Zahlungsmitteln bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4.2 Soweit der Zahlungsdienst „PayPal” angeboten wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, wobei sich PayPal hierzu auch der Dienste dritter Zahlungsdienstleister bedienen kann. 

4.3 Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via STRIPE ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

4.3 Für Zahlungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters, der alleiniger Zahlungsempfänger ist. Weder der Veranstalter noch Höme nehmen Zahlungen des Endkunden entgegen.

5. Rechte und Pflichten

5.1 Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) kommuniziert.

5.2 Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

5.3 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

5.4 Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

5.5 Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und Höme durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder Höme nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

5.6 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

5.7 Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über Höme-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und Höme in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. Höme trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. Höme trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von Höme im Auftrag als Vertreter des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von Höme zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

5.8 Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass Höme keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Höme-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der Höme-Services übernimmt Höme keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner Höme-Dienste kommen kann.

6. Weitergabe von Tickets

6.1 Tickets dürfen maximal zu dem auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreis weiterveräußert werden. Die gewerbliche Weitergabe (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) untersagt. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen. Für den Weiterverkauf von Tickets kann Höme mit Partner-Plattformen zusammenarbeiten; hierfür gelten die Bedingungen des Anbieters.

6.2 Bei einem Verstoß kann der Veranstalter oder Höme (im Auftrag als Vertreter des Veranstalters) vom Endkunden die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 Euro pro Ticket verlangen und die Zugangsberechtigung zu einer Veranstaltung für entsprechende Tickets ersatzlos verweigern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

7. Stornoversicherung für Eintrittskarten - ohne zusätzliche Kosten

7.1 Die Möglichkeit zur Stornierung von Tickets, gilt ausschließlich für Eintrittskarten, die den Zugang zur Teilnahme am Event und dazugehörigen Veranstaltungsflächen ermöglichen (z. B. Festival-, Tages-, Camping-, Wohnmobil- oder Park-Tickets) berechtigen. Andere Produkte im Shop, wie Merchandise, Ticket-Merch-Bundles, Unterkünfte oder zusätzliche Add-Ons, sind von der Stornoversicherung ausgeschlossen.

7.2 Mit dem Kauf eines nach Ziff. 7.1 stornierbaren Tickets, ist das Ticket automatisch bei dem Versicherer Tryg Forsikring A/S, Niederlassung Tryg Deutschland, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, versichert („Versicherer“). Im Zeitpunkt des Kaufs erhält der Versicherer ausschließlich pseudonymisierte Informationen über die Bestellung, die keine Rückschlüsse auf Identität des Endkunden als Ticketkäufer ermöglichen („Käufer-ID-Nummer“).

7.3 Der Erwerb eines Tickets nach Ziff. 7.1, berechtigt den Endkunden dazu, sein erworbenes Ticket bis 8 Tage vor der Veranstaltung bei Vorliegen der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers festgelegten Voraussetzungen (einsehbar unter: https://infield.live/avb-tryg/) zurückgeben zu können und den Kaufpreis erstattet zu bekommen („Ticketrückerstattung“). Zu diesem Zweck hat Höme mit dem Versicherer im eigenen Namen eine Gruppenversicherung abgeschlossen, die den Endkunden im Rahmen eines Vertrags zu Gunsten Dritter eine Ticketrückerstellung ermöglicht („Stornoversicherung“); weder der Veranstalter noch der Endkunde werden danach Vertragspartner des Versicherers. Versichert ist durch die Stornoversicherung der Ticketpreis für die im Ticket angegebene Veranstaltung. Dem Endkunden entstehen durch die Stornoversicherung keine zusätzlichen Kosten.

7.4 Sofern die Voraussetzungen für eine Ticketrückerstattung vorliegen, kann der Endkunde unter folgendem Link (https://infield.live/support) die Ticketrückerstattung unter der Angabe der Gründe für die Ticketrückgabe beantragen. Eine Ticketrückerstattung kann nur erfolgten, wenn der Endkunde der Weitergabe seiner persönlichen Daten, inklusive seiner Kontoverbindung, an den Versicherer nach gesonderter Aufforderung durch Höme zustimmt sowie die folgende Datenschutzerklärung des Versicherers akzeptiert (https://infield.live/datenschutzerklaerung-tryg/), um den Versicherer in Lage zu versetzen, die zuvor im Rahmen des Ticketerwerbs erhaltene Käufer-ID-Nummer dem konkreten Endkunden zuordnen zu können. Mit der Bestätigung über die Stornierung des Tickets erlischt für en Endkunden jedes Recht an dem erworbenen Ticket. Der gezahlte Ticketkaufpreis wird dem Endkunden, sofern die Voraussetzungen für eine Ticketrückerstattung vorliegen, innerhalb von 7 Werktagen auf das von ihm angegebene Konto durch den Versicherer erstattet.

8. Widerruf, sonstige Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe, Umtausch

8.1 Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung:

Sofern kein Fall nach vorstehender Ziff. 7 Anwendung findet, besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen. Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann, mit Ausnahme einer Ticketrückerstattung nach Ziff. 7, nicht rückgängig gemacht werden.

8.2 Bei wesentlichen Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung:

Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.

8.3 Sonstige Fälle: In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

8.4 „Wesentliche Änderung“: Wesentlich ist eine Änderung im Sinne dieser Ziffer 8, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

9. Haftung

9.1 Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

9.2 Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

9.3 Sofern Höme gegenüber dem Endkunden im Auftrag als Vertreter bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: Höme haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von Höme für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

9.4 Soweit eine Haftung von Höme ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von Höme sowie der für Höme gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. Höme haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der Höme-Services.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Diese AGB gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

10.2 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

10.3 Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und Höme.

10.4 Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

10.5 Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und Höme sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10.6 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was der Veranstalter und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

11. Bestimmungen des SNNTG e.V.

11.1 Allgemeine Hinweise des SNNTG e.V.

Mit Erwerb der Eintrittskarte stimmen die Besuchenden den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu. Sie gelten zwischen den Teilnehmenden der Veranstaltung „SNNTG 2025”, nachfolgend „Besucher:in” genannt, und dem SNNTG e.V. als „Veranstalter“. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort sowie die aktuellen Hinweise auf der Homepage (www.snntg.de) des Veranstalters.

11.1.1. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des SNNTG e.V. sind vorbehalten. Änderungen werden auf der offiziellen Webseite www.snntg.de veröffentlicht.

11.1.2. Veranstalter ist der SNNTG e.V., vertreten durch Lina Reulecke, Hans Ziegler, Niclas Lobback, Saskia Röpe, Lisann-Marie Franz

11.1.3. Das Veranstaltungsgelände umfasst v.a. das Festivalgelände und den Parkplatz. Auf allen Flächen, die Teil der Veranstaltung sind, gilt das Hausrecht des Veranstalters. Den Anweisungen des Veranstalters und der angestellten Sicherheits- und Ordnungskräfte sind zu folgen.

11.1.4. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bis spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, wenn Bedenken bestehen, die Durchführung der Veranstaltung gewährleisten zu können. Diese Bedenken liegen im Ermessen des Veranstalters.

11.1.5. Das "SNNTG 2025“ wird bei jeder Witterung durchgeführt. Besteht durch die Durchführung des Festivals aufgrund von besonderen Wetterbedingungen, Naturereignissen oder anderen Umständen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, eine Gefahr für Personen und Wertgegenstände, so ist der Veranstalter berechtigt, das Festival zu unterbrechen, und – sofern zur Gefahrenabwendung erforderlich – auch abzubrechen. Im Falle eines solchen Ausfallsbestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz.

11.1.6. Der Zutritt zu bestimmten Veranstaltungsbereichen mit eingeschränktem Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauendenkapazitäten gewährt. Bei Erreichung der Kapazitätsgrenze ist der Veranstalter berechtigt, den Zutritt zeitweise zu beschränken oder vollständig zu verweigern. Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

11.1.7. Bei Abbruch des Festivals aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung bestehen ebenfalls keine Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche, es sei denn, dem Veranstalter kann hierbei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

11.1.8. Bei Absage des Festivals vor Veranstaltungsbeginn aus Gründen, die der Veranstalter zu verantworten hat, hat der:die Besucher:in einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises zum Nennwert.

11.1.9. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf eine Rückerstattung des Eintrittspreises zum Nennwert begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen ist unmittelbar Folge zu leisten.

11.1.10. Das Erklettern von Zäunen, freien Bauten (bspw. Hochsitzen), Straßenbahnen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten. Die Benutzungs- und Sicherheitshinweise an Geräten und Einrichtungen sind zu beachten. Regelungen zu anderen Gefahrenbereichen wie beispielsweise Spiel- und Sportgeräten, Schaukeln, Wasserflächen usw. sind einzuhalten.

11.1.11. Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der auf der Webseite www.snntg.de dargestellten Inhalte.

11.1.12. Die unautorisierte Verwendung von Logos, Designs und des Vereinsnamens „SNNTG” ist verboten.

11.1.13. Verstöße gegen die AGBs oder das Selbstverständnis kann der Veranstalter mit einem Ausschluss von der Veranstaltung ahnden.

§ 11.2 HAUSRECHT

11.2.1. Den Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungspersonals oder anderen vom Veranstalter erkennbar zur Wahrnehmung des Hausrechts beauftragten Personen ist Folge zu leisten.

11.2.2. Beim Betreten und auf dem Veranstaltungsgelände können vom Sicherheits- und Ordnungspersonal Sicherheitskontrollen in Form von Leibes- und Taschenvisitationen vorgenommen werden.

11.2.3. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere in Fällen, in denen ein:e Besucher:in auf dem Veranstaltungsgelände

1. gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Bestimmungen der Platzordnung verstößt,

2. strafbare Handlungen begeht (bspw. Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenbesitz und -handel, sexuelle Nötigung, Beleidigung, Umweltverschmutzung),

3. rassistisches, antisemitisches, islamophobisches, queerfeindliches, sexistisches, ableistisches oder in sonstiger Weise diskriminierendes Verhalten an den Tag legt,

4. Zelte, Bühnen, Toiletten oder fremdes Eigentum besprüht, beklebt, beschmiert oder anderweitig beschädigt,

5. durch sein:ihr Verhalten die Gesundheit oder das Eigentum Anderer gefährdet (bspw. Ausübung physischer und psychischer Gewalt, Werfen von Gegenständen auf Besuchende oder Bühnen, Beklettern der Bühnen, Traversen, Lautsprecherboxen oder Zelte),

6. gegen die Anweisungen des Ordnungspersonals handelt,

7. in für ihn gesperrte und entsprechend gekennzeichnete Bereiche (bspw. Backstage-, Künstler:innen- und Bühnenbereiche) eindringt,

8. ohne Zustimmung des Veranstalters gewerblichen Handel auf dem Veranstaltungsgelände betreibt,

9. sowie wiederholt oder schwerwiegend die Obhutspflicht über minderjährige Festivalbesuchende verletzt, wird der:die Besucher:in des Veranstaltungsgeländes verwiesen.

11.2.4. Die Verbreitung von nationalistischen und rechtspopulistischen Symbolen sowie Musik führt zu einem sofortigen und dauerhaften Ausschluss von der Veranstaltung.

11.2.5. Bei einem Verweis vom Veranstaltungsgelände verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises, wie auch auf Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, sind ausgeschlossen.

11.2.6. Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

§ 11.3 FESTIVALTICKETS

11.3.1. Durch den Erwerb des Tickets stimmt der:die Besucher:in den AGBs zu.

11.3.2. Das Festivalticket ist ausschließlich online über Höme - Für Festivals GmbH oder die DGBRT UG zu erwerben und über die Webseite www.snntg.de, die auf die beiden Seiten verweist. Für die Kaufabwicklung gelten die AGBs der DGBRT UG und der Höme - Für Festivals GmbH.

11.3.3. Es besteht kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht nach Bestätigung des Kaufabschlusses durch den Veranstalter. Ein Vertragsabschluss erfolgt nach Übersendung der Auftragsbestätigung an den:die Besucher:in.

11.3.4. Eine Überschreibung des Tickets auf etwaige Dritte erfolgt, abhängig von der genutzten Ticketplattform zum initialen Kauf des Tickets über ticket@snntg.de (beim Kauf über DGBRT) oder über Höme (beim Kauf über Höme). In diesem Fall verliert das ursprüngliche Ticket seine Gültigkeit.

11.3.5. Der Zutritt zum Festivalgelände erfolgt nur mit angelegtem, intaktem Festivalbändchen. Die Besuchenden erhalten das Festivalbändchen am Einlass im Austausch gegen das erworbene Festivalticket durch Vorzeigen eines gültigen Lichtbildausweises. Das Festivalticket verliert nach dem Austausch gegen das Festivalbändchen die Gültigkeit.

§ 11.4 ANREISE

11.4.1. Die Anreise zum Veranstaltungsgelände kann mit dem dafür vorgesehenen Bus-Shuttle, dem öffentlichen Nahverkehr oder per Selbstanreise erfolgen. Der Veranstalter kann einen Bus-Shuttle in Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr anbieten. Die Anreise zum Veranstaltungsgelände und das Parken erfolgt auf eigene Gefahr.

11.4.2. Parksituation

1. Eine Anfahrt mit dem Auto auf das Festivalgelände ist für Besucher:innen nicht möglich.

2. Das Abstellen der Fahrzeuge darf nur auf den dafür vorgesehenen Flächen geschehen. Fahrzeuge, die nicht auf diesen Flächen parken, werden abgeschleppt. Die entstehenden Kosten werden nicht vom Veranstalter, sondern von dem:der Fahrzeugführer:in getragen. Dies gilt insbesondere für Flucht- und Rettungswege, die unbedingt freizuhalten sind.

3. Für das Abstellen des Fahrzeuges ist ein Parkticket zu erwerben.

4. Die fahrzeugführende Person versichert durch das Parken des Fahrzeuges auf der zur Verfügung gestellten Fläche, dass das Fahrzeug zugelassen und versichert ist und sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet.

5. Der Parkplatz wird nicht überwacht. Für Verluste oder Schäden am Fahrzeug übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Veranstalter oder zu ihm gehörenden Personen verursacht werden.

6. Auf dem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

7. Fahrräder dürfen kostenfrei abgestellt werden.

§ 11.5 CAMPING

Im Jahr 2025 besteht aufgrund des Eintagescharakters der Veranstaltung keine Möglichkeit und kein Anspruch für Besuchende, auf dem Gelände des SNNTG zu übernachten. Es dürfen keine Zelte mit auf das Gelände gebracht werden oder in dessen Nähe aufgestellt werden.

§ 11.6 FESTIVALGELÄNDE

11.6.1. Das Festivalgelände umfasst das Nordgelände des Hannoverschen Straßenbahn-Museums und wird durch Einlasskontrollen vom restlichen Veranstaltungsgelände getrennt. Der:die Besucher:in ist berechtigt, nur die für das Festivalgelände vorgesehenen Flächen zu nutzen und zu betreten. Das Betreten abgesperrter Zwischenbereiche sowie sämtlicher nicht für die Veranstaltung vorgesehener Gebäude auf dem Gelände des Hannoverschen Straßenbahn-Museums e.V. ist untersagt.

11.6.2. §11.6 Absatz 1. gilt insbesondere für das dem Festivalgelände angehörige Straßenbahnsystem. Hierzu zählen neben den Bahnen und Schienen im Besonderen auch die Oberleitungssysteme.

11.6.3. Die Öffnungszeiten des Festivalgeländes sind der Webseite www.snntg.de zu entnehmen.

11.6.4. Der Zugang zum Festivalgelände ist nur mit einem gültigen, intakten Festivalbändchen möglich. Bei Verlust wird kein Ersatz gewährt.

11.6.5. Das Festivalgelände obliegt dem Jugendschutzgesetz. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person bis 24 Uhr auf dem Festivalgelände aufhalten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist das Festivalgelände in Eigenverantwortung zu verlassen. Bei Missachtung erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person das Festivalgelände betreten.

11.6.6. Der Veranstalter und deren Sicherheits- bzw. Ordnungspersonal haben die Entscheidungsgewalt auf dem Festivalgelände.

11.6.7. Unter anderem ist das Mitführen folgender Gegenstände auf das Festivalgelände durch die Besuchenden verboten:

1. Glasflaschen und andere Glasbehälter,

2. Lebensmittel mit Ausnahme von medizinisch benötigten Lebensmitteln (bspw. Traubenzucker, glutenfreie Kost etc.)

3. jegliche Form von Getränken mit Ausnahme von Wasser in Mehrwegbehältern, die nicht aus Glas bestehen,,

4. jegliche Art von Waffen, insbesondere Hieb-, Stich- und Schusswaffen,

5. Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug,

6. Substanzen, die in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) aufgeführt sind,

7. Generatoren aller Art sowie unverbaute Fahrzeugbatterien,

8. jegliche Art von Pyrotechnik,

9. jegliche Art von Rucksäcken oder Taschen, die die Maße eines herkömmlichen Turnbeutels überschreiten,

10. Farbbeutel, Sprühfarben, Aerosoldosen und Permanentmarker,

11. lärmverursachende Gegenstände wie bspw. Druckluftsirenen, Vuvuzelas, Musikanlagen, Megafone, PA-Systeme und selbstgebaute "Boomboxen",

12. Sofas und ähnlich sperrige Gegenstände,

13. Laserpointer,

14. professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters,

15. gefährliche Gegenstände aller Art, bspw. langstieligen Fahnen, Baumaterialien,

16. Zelte, Pavillons, Campingstühle, -tische und -liegen,

17. Musik, Flaggen, Transparente, Aufkleber, Aufnäher und Aufdrucke auf Kleidung mit verfassungsfeindlichem, insbesondere rechtsextremen Inhalt.

11.6.8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Besuchenden auf verbotene Gegenstände zu kontrollieren.

11.6.9. Dem Veranstalter und dessen Sicherheits- bzw. Ordnungspersonal obliegt das Recht einzelne:n Besuchende:n den Zugang zum Festivalgelände zu verweigern oder sie von diesem zu verweisen.

11.6.10. Die Gestattung von nicht aufgeführten Gegenständen auf dem Festivalgelände wird im Zweifelsfall vom Sicherheitspersonal entschieden.

11.6.11. Tiere sind auf dem Festivalgelände nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden vorher angemeldete Assistenzhunde.

11.6.12. Sämtliche Rettungs- und Fluchtwege sowie Ein- und Ausgänge sind permanent freizuhalten.

11.6.13. Die Besuchenden sind vom Veranstalter dazu angehalten, sich umweltbewusst und rücksichtsvoll gegenüber anderen zu verhalten. Dies gilt insbesondere für die Vermeidung von Müll. Der Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Das Festivalgelände und deren Einrichtungen (insb. sanitäre Anlagen) sind sorgsam zu benutzen. Das Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Anlagen ist untersagt.

11.6.14. Jede Form mutwilliger Zerstörung oder Beschädigung des Festivalgeländes sowie dessen Einrichtung und Gegenstände ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht. Dies gilt insbesondere für das Inventar des Hannoverschen Straßenbahn-Museums e.V..

11.6.15. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verluste und Schäden. Ausgenommen davon sind Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter oder sein Personal geschehen.

11.6.16. Personen, die sich ohne ein gültiges Festivalticket Zutritt auf das Festivalgelände verschaffen, können vom Veranstalter vom Gelände verwiesen und angezeigt werden.

11.6.17. Begeht ein:e Besucher:in auf dem Veranstaltungsgelände eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) oder verstößt gegen die AGBs und/ oder das Selbstverständnis wird diese Person sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

11.6.18. Der Veranstalter empfiehlt die Verwendung von Gehörschutz (z.B. Ohrstöpsel), um einer möglichen Gesundheitsschädigung durch z.B. Musik vorzubeugen. Der:die Besucher:in handelt eigenverantwortlich in Bezug auf etwaige Schäden und die eigene gesundheitliche Verfassung.

§ 11.7 FESTIVALABLAUF

11.7.1. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die dargestellten Inhalte der Künstler:innen. Ihm obliegt es, das Programm aus organisatorischen Gründen zu verändern. Es besteht kein Anspruch auf Rück- oder Teilerstattung des Ticketpreises, weder bedingt durch Absagen einzelner Künstler:innen oder -gruppen, noch aufgrund von Programmänderungen.

11.7.2. Es besteht kein Anspruch auf Rück- oder Teilerstattung des Ticketpreises aufgrund von Verlegung oder Absage der Veranstaltung. Bei Verlegung bleibt das Ticket für den Ersatztermin gültig.

11.7.3. Dem Veranstalter obliegt die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzusagen.

11.7.4. Dem Veranstalter und dessen Sicherheits- bzw. Ordnungspersonal obliegt es, Bereiche des Veranstaltungsgeländes zu räumen oder zu sperren, sowie den Zugang zu Teilbereichen zu verweigern. Es besteht kein Anspruch auf Rück- oder Teilerstattung des Ticketpreises diesbezüglich.

11.7.5. Weitere Informationen sind der Webseite www.snntg.de, den Aushängen während der Veranstaltung und den Anweisungen des Sicherheits- bzw. Ordnungspersonals zu entnehmen.

§ 11.8 HAFTUNGSANSPRÜCHE

11.8.1. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertretenden oder seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, Verletzungen und Verluste jeglicher Art, insbesondere nicht für gesundheitliche. Ausgenommen sind Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und Regelungen, zu denen der Veranstalter sich in diesen AGBs verpflichtet. Dieser Absatz gilt ebenso für das Personal des Veranstalters.

11.8.2. Der Veranstalter weist insbesondere darauf hin, dass er nicht garantieren kann, dass auf dem Veranstaltungsgelände keine Gegenstände sind, an denen sich Besuchende verletzen können. Damit einhergehend sind auch mögliche Verletzungen, die durch Unwegsamkeit des Geländes verursacht werden.

11.8.3. Der:die Besucher:in stimmt Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu. Der Veranstalter kann diese Aufnahmen unentgeltlich, kommerziell und nicht nur auf das Festival bezogen in allen von ihm verwendeten Medien nutzen, wie beispielsweise sozialen Medien, der Webseite, Programmheften, Plakaten, Flyern, Postkarten, Bannern, Präsentationen und Pressemitteilungen. Des Weiteren darf der Veranstalter die genannten Aufnahmen an Dritte weitergeben.

Der:die Besucher:in hat das Recht, vom Veranstalter die Löschung einer Fotoaufnahme zu fordern, wenn der:die Besucher:in auf der Aufnahme alleine und eindeutig zu erkennen ist.

11.8.4. Jede:r Besucher:in haftet für den von ihm:ihr verursachten Schaden.

11.8.5. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene Gegenstände sowie für Schäden und Verluste, die dem:der Besucher:in durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.

§ 11.10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.10.1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Eine solche Regelung, die dem beabsichtigten Zweck rechtswirksam am nächsten kommt, soll an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarung treten. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken.

11.10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

SELBSTVERSTÄNDNISERKLÄRUNG 2025

Gegenseitige Rücksichtnahme und ein solidarisches Miteinander sind uns ein wichtiges Anliegen - auch beim Feiern! Deswegen lies bitte aufmerksam unser Selbstverständnis, das Du mit dem Kauf eines Tickets für das SNNTG 2025 akzeptierst.

Wir wünschen uns eine Gesellschaft frei von jeglicher Diskriminierung und setzen uns für den Respekt, die Akzeptanz und den Austausch von unterschiedlichen Kulturen, Religionen, Geschlechtsidentitäten und sexuellen Orientierungen ein.

Leider ist eine solche Gesellschaft bislang eine Utopie, sodass wir uns für diese Werte aktiv einsetzen und jegliches grenzüberschreitendes, gewaltvolles und diskriminierendes Verhalten sowie die Verbreitung rechten Gedankengutes nicht dulden. DIESES VERHALTEN FÜHRT ZU EINEM DIREKTEN PLATZVERWEIS!

Da sich Gesellschaftsverhältnisse auch auf einem Festival widerspiegeln, ist ein AWARENESS-TEAM für Dich ansprechbar, wenn Du eine unangenehme Situation oder Grenzverletzung erlebt hast. Wichtig ist dabei Deine Definition des Erlebten, denn auch Wörter und Blicke können verletzen. Du erkennst das Team an blauen LED-Armbändern. Es bietet Dir Unterstützung sowie einen ruhigen Rückzugsort und versucht, mit Dir einen für Dich passenden Umgang mit der Situation zu finden.

Damit wir alle gemeinsam Musik, Kunst und Kultur genießen können, bist allerdings auch Du gefragt. Wenn Du beispielsweise mitbekommst, dass eine Person (verbal) belästigt wird, wende Dich bitte an das Awareness-Team oder die Security.

RESPEKTIERE DIE BEDÜRFNISSE UND GRENZEN ANDERER! LASS UNS GEMEINSAM AUF UNS ACHT GEBEN UND DAMIT MÖGLICHST ALLEN BESUCHENDEN EIN AUSGELASSENES SNNTGSGEFÜHL ERMÖGLICHEN.

Für Anregungen und Fragen im Vorfeld oder für Feedback nach dem Festival kannst Du das Awareness-Team auch jederzeit unter awareness@snntg.de erreichen.