Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der Waldgeister Dornstadt
e.V. beschreiben die gültigen Vertragsbedingungen, die mit dem Erwerb eines Tickets
durch einen Verbraucher oder einen Unternehmer (nachfolgend “Besucher”) für die auf
dem Ticket ausgeschriebene Veranstaltung der der Waldgeister Dornstadt e.V.
(nachfolgend “Veranstalter”) einhergehen. Ferner gelten die Haus- und Geländeordnung
der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu einer
Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.
2. Diese AGB gelten über den gesamten Verlauf der auf dem Ticket ausgeschriebenen
Veranstaltung und der Besucher verpflichtet sich, ihnen Folge zu leisten.
Individualabreden zum Erwerb eines Tickets sind ausgeschlossen.
Anwendbares Recht & Gerichtsstand
3. Für nachfolgend beschriebene Geschäftsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
4. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Nördlingen, Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen.
Personenkreis und Anlaufstellen
5. „Besucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
6. „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Vertragsschluss
7. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich
zwischen dem Erwerber und/oder Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter
zustande.
8. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich über die vom Veranstalter verifizierten OnlinePortale oder über geeignete, vom Veranstalter verifizierte Vorverkaufsstellen
(nachfolgend “Ticket-Partner“). Die verifizierten Ticket-Partner sind den Internetseiten
der Veranstaltung zu entnehmen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen
Ticket-Partner werden bei erfolgreichem Vertragsschluss Bestandteil des Vertrages.
9. Die Übersendung des Tickets auf elektronischem oder physischem Wege kommt der
Annahme des Vertrages seitens des Veranstalters gleich. Die Übermittlung des Tickets
erfolgt ausschließlich nach Zahlung des Kaufpreises. Der Veranstalter behält es sich vor,
die Vertragsabwicklung einem von ihm verifizierten Ticket-Partner zu übertragen.
Widerrufsbelehrung
10. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes
vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen
spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Danach ist ein Widerrufsrecht auch bei
Verträgen ausgeschlossen, die den Verkauf von Tickets für termingebundene
Freizeitveranstaltungen zum Gegenstand haben.
Absage & Rückerstattung
11. Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Auf der Veranstaltungsseite finden die
Besucher daher rechtzeitig alle Informationen bzgl. Absage und Programmänderung. Es
wird den Besuchern daher dringend empfohlen sich rechtzeitig vor Reiseantritt auf den
Internetseiten der Veranstaltung über aktuelle Änderungen zu Informieren.
12. Der Besucher kann im Falle einer Absage vor Veranstaltungsbeginn die Erstattung des
Nennwerts der Eintrittskarte verlangen. Es erfolgt die Rückabwicklung bei OnlineBuchung über den Ticketpartner, bei Direktbezug über den Veranstalter selbst.
13. Bei Veranstaltungen mit mehreren Künstlergruppen können Programmänderungen
eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen)
um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner
Künstler(gruppen) bestehen nicht. Bei Einzelkonzerten besteht dieser Anspruch nur dann
nicht, wenn der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt z.B. bei Absage
der Vorgruppe.
14. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird
nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei
Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende
Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise
Rückerstattung des Kartenpreises begründet.
15. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Park- und Campingplatzbereiche
oder sonstige Bereiche des Veranstaltungsgeländes vorübergehend oder vollständig
räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des
Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den
Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu
leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
16. Der Veranstalter behält sich vor, bei einer potenziellen Gefährdung der Besucher die
Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abbrechen. Ein Anspruch auf
Rückerstattung des Eintrittspreises auf Grund von Unterbrechung oder Abbruch zur
Gefahrenvermeidung bestehet nicht.
17. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die den Anweisungen des
Veranstalters oder seinen Erfüllungsgehilfen wiederholt nicht Folge leisten, teilweise
oder ganz vom Festivalgelände zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des
Eintrittspreises besteht nicht.
18. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die randalieren, die Eigentum des
Veranstalters oder der von ihn beauftragten Unternehmen und Personen beschädigen
oder entwenden oder andere Besucher verletzen, diskriminieren oder ihnen Gewalt
androhen vom gesamten Festivalgelände zu verweisen und dies zur Anzeige zu bringen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht.
Ticketübertragung
19. Das Ticket kann nur einmal und nur zu dem auf dem Ticket angegebenen Termin an dem
auf dem Ticket angegebenen Veranstaltungsort eingelöst werden. Dasselbe gilt für
Hardcover-Tickets – sofern für die jeweilige Veranstaltung verfügbar.
20. Personalisierte Tickets können nur von der Person eingelöst werden, die auf dem Ticket
abgedruckt ist. Hardcover-Tickets – sofern für die jeweilige Veranstaltung verfügbar –
werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Auflagen (z.B. zur PandemieBekämpfung) und unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO)
ggf. am Eingang nachpersonalisiert und in den Systemen des Veranstalters unter den
jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen befristet gespeichert. Der Veranstalter weist
den Besucher im Zuge des Nachpersonalisierungsvorgangs entsprechend auf die
geltenden jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen explizit hin. Der Besucher muss diesen
zustimmen. Sollte der Besucher die Zustimmung verweigern, kann ihm die Einlösung des
Tickets verwehrt werden. Dies begründet keinen Widerruf des Ticketkaufs.
21. Sollte ein Inhaber eines personalisierten Tickets sein Ticket auf eine andere Person
übertragen wollen, kann er dies über das Online-Portal des Ticket-Partners tun, sofern
dies für die jeweilige Veranstaltung gestattet ist. Es fallen ggf. Gebühren an. Details zum
Übertragungsprozess finden sich in den jeweiligen FAQ auf den Internetseiten der
Veranstaltung.
22. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Veranstaltungstickets ist nicht gestattet.
23. Die Veranstaltungstickets dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten
Ticketpreis privat veräußert werden.
24. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der
Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Das Veranstaltungsticket verliert
seine Gültigkeit.
Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen
25. Sofern sich aus der Artikelbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es
sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer
enthalten.
26. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall
weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu
tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch
Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder
einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf
die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb
der Europäischen Union erfolgt, der Besucher die Zahlung aber von einem Land
außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
27. Die Zahlungs- und Liefermöglichkeit/en wird/werden dem Besucher von den TicketPartnern mitgeteilt.
Jugendschutz
28. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten und längstens bis 22 Uhr unter den Voraussetzungen des § 5
JuSchG Zutritt zum Veranstaltungsgelände
29. Personen ab 16 haben längstens bis 24 Uhr unter den Voraussetzungen des § 5 JuSchG
Zutritt zum Veranstaltungsgelände. Nach 24 Uhr ist der Aufenthalt auf dem
Veranstaltungsgelände nur noch in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder einer
erziehungsbeauftragten Person gestattet. Ein entsprechendes Formular, das die
Erziehungsbeauftragung darlegt, ist in diesem Zeitraum jederzeit mitzuführen.
Rausch- und Betäubungsmittel
30. Der Konsum von Alkohol ist nur ab 16 Jahren und nur unter den Bestimmungen des
Jugendschutzgesetzes § 9 JuSchG erlaubt.
31. Rauchen und der Erwerb von Tabakwaren ist Kindern und Jugendlichen nicht gestattet.
Die Bestimmungen des § 10 JuSchG sind einzuhalten.
32. Es gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit, einsehbar unter
https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html(opens in a new tab).
33. Bei Zuwiderhandlung ist den Anweisungen des Veranstalters oder seiner
Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
34. Der Konsum und Verkauf von im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes illegaler
Substanzen ist grundsätzlich verboten.
Hygienebestimmungen
35. Es gelten die jeweilige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayLfSMV) des Landes
Bayern sowie die Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland. Die genaue Umsetzung
kann den Internetseiten der jeweiligen Veranstaltung entnommen werden. Die Besucher
verpflichten sich, den gültigen Bestimmungen und den gesetzlichen Vorgaben Folge zu
leisten.
Geländeordnung
36. Den Anweisungen des Veranstalters, sowie seinen Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge
zu leisten.
37. Das gesamte Gelände, sowie die darauf befindlichen Einrichtungen, wie z.B. die mobilen
Toiletten und Waschgelegenheiten, sowie die umliegenden Wiesen, Wälder und
Privatgelände sind grundsätzlich sauber zu halten.
Einlass
38. Der Einlass auf das Veranstaltungsgelände, sowie Park und Campingplatz erfolgt nur mit
im Sinne dieser AGBs gültigem Veranstaltungsticket. Das Ticket gilt als eingelöst, wenn
der Besucher gegen Vorlage desselben eine Zugangsberechtigung (z.B. ein
Einlassbändchen) erhält.
39. Der Einlass und Wiedereinlass erfolgt nur mit unbeschädigter Zugangsberechtigung, z.B.
im Falle eines Zugangsbändchens, wenn dieses unbeschädigt am Arm des Besuchers
getragen und am Einlass unaufgefordert vorgezeigt wird.
40. Es obliegt dem Veranstalter, im Einzelfall die Gültigkeit der Zugangsberechtigung zu
kontrollieren.
Mitgebrachte Gegenstände
41. Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Laserpointern sowie
Waffen (z.B. Äxte, Baseballschläger, Motorsägen usw.) ist generell untersagt. Bei
Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass dies eine
Rückerstattung des Ticketwerts zur Folge hat.
42. Darüber hinaus ist das Mitbringen und Verwenden von Musikanlagen, die über die
gängige Car Hi-Fi-Ausrüstung hinausgehen, untersagt. Das Ordnungspersonal ist
berechtigt, mitgebrachte Musikanlagen abzunehmen und für die Dauer des Festivals zu
verwahren.
43. Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe ist in der Zeit zwischen 01.00 Uhr und
07.00 Uhr strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Verweis vom Gelände.
Ausgenommen ist der Betrieb mit Kopfhörern.
44. Beim Einlass zum Veranstaltungsgelände findet eine weitere Sicherheitskontrolle statt.
Die Security ist befugt, Leibesvisitationen vorzunehmen.
45. Auf dem Veranstaltungsgelände sind ein(e) 0,5l Plastikflasche bzw. Tetra Pak je Person
erlaubt.
46. Das Mitbringen von professionellen Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras, sowie
Notebooks und Tablets ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, Digital- und
Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Erlaubt
sind einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive (keine Profiausrüstung, keine
Filmkameras), sowie das privat genutzte Smartphone.
47. Die digitale oder nicht digitale Verbreitung jedweder Aufnahme ist vollständig untersagt.
Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
48. Das Verteilen von Flyern, Promo-CDs, Gratisproben, usw. ist auf dem kompletten
Festivalgelände ohne schriftliche Erlaubnis verboten. Der Verkauf und das Feilbieten von
Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art sind auf dem gesamten Gelände strikt
untersagt.
Campingplatz/Parkplatz
49. Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf dem als Campingplatz ausgewiesenen
Plätzen und nur mit gültiger Zugangsberechtigung genehmigt. Den dafür abgestellten
Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten.
50. Das Campen auf den umliegenden Wiesen und Wäldern bzw. Privatgeländen ist
strengstens untersagt.
51. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Anzeige der jeweiligen Besitzer der Flächen
gerechnet werden.
52. Die Öffnungszeiten/Schließungszeiten des Campingplatzes kann den Internetseiten der
Veranstaltung entnommen werden.
53. Der Besucher hat sein Fahrzeug so abzustellen und ein eventuelles Zelt so aufzubauen,
dass eine Behinderung der Einsatzkräfte ausgeschlossen ist und eine Zufahrt zu den
sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Flucht- und Rettungswege sind ausnahmslos
jederzeit freizuhalten.
54. Beachtet der Besucher diese Vorschriften nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, falsch
abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Besuchers
zu beseitigen.
55. Offenes Feuer ist generell untersagt. Das Grillen in geeigneten Feuerwannen ist erlaubt,
wenn diese nicht direkt auf dem Boden stehen.
56. Das Graben von Löchern jeglicher Art in den Wiesen oder sonstige mutwillige
Beschädigung ist generell untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Verweis vom
Festivalgelände und es muss mit einer Anzeige der jeweiligen Grundstücksbesitzer
gerechnet werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht.
57. Aggregate zur Stromerzeugung sind nicht gestattet. Das Sicherheitspersonal ist
berechtigt diese für die Dauer der Veranstaltung einzuziehen.
58. Glasflaschen oder Glasbehälter ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, sowie
Park- und Campinggelände, nicht gestattet.
Müll
59. Bei Veranstaltungen mit Camping o.ä. werden Müllsäcke kostenlos am
Ticketkontrollpunkt ausgehändigt. Der Müll kann zu den jeweiligen Zeiten an den
Müllabgabestationen abgegeben werden. Detaillierte Informationen finden sich auf der
Internetseite der Veranstaltung oder in den Veranstaltungsprogrammen und Flyern.
60. Jedwede Entsorgung von Sperrmüll oder sonstigen Großmengen ist untersagt und wird
zur Anzeige gebracht.
61. Umweltschutz und das Vertrauen der Eigentümer der Veranstaltungsstätten stehen im
Fokus des Veranstalters. Die Besucher verpflichten sich, ihr Areal auf dem
Veranstaltungsgelände, sowie auf dem Park- und Campingplatz so zu hinterlassen, wie
sie es vorgefunden haben.
Haustiere und Nutztiere
62. Das Mitbringen von Haustieren oder Nutztieren ist generell unerwünscht, auf dem
Veranstaltungsgelände ist es untersagt.
Haftungsausschluss
63. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der einzelnen
Darbietungen.
64. Bei Musikveranstaltungen kann auf Grund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und
Gesundheitsschäden bestehen. Es wird den Besuchern empfohlen, geeignete
Gehörschutzmaßnahmen zu ergreifen. Kinder unter 14 Jahren sind verpflichtet
gehörschützenden Kopfhörer auf dem Veranstaltungsgelände zu tragen. Der Veranstalter
übernimmt keine Haftung für etwaige Hörschäden.
65. Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht
für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte
entstehen.
66. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet
nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte
entstehen.
67. Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Veranstaltungsgelände, sowie auf dem Park und Campingplatz verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.